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Gruppensport für Kinder und Jugendliche

vom DoDo.SepSep.2021202120212021

Auszug aus der Änderung zur 26.  Corona-Bekämpfungsverordnung
RLP vom 21. September 2021 Ergänzung zu § 12 Abs. 1:
„Findet die Sportausübung in einer Gruppe statt, die ausschließlich aus Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahre besteht, können abweichend von Satz 3 unabhängig von der erreichten Warnstufe stets bis zu 25 nicht-immunisierte Personen und im Übrigen nur genesene, geimpfte oder diesen gleichgestellte Personen teilnehmen.“ Dies gilt bis zum 30.11.2021.

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