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Corona: Warnstufe Rot - Kreis und Stadt erlassen Allgemeinverfügungen

vom DiDi.OktOkt.2020202020202020

Sport im Freien: Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu 30 Personen auf Sportanlagen im Freien bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden.

Wettkämpfe können stattfinden jedoch ohne Zuschauer. Es ergeht zusätzlich der Apell, die Feierlichkeiten nach dem Training und nach Wettkämpfen zu unterlassen.

Innenbereich: Das gemeinsame sportliche Training ist nur mit bis zu fünf Personen auf Sportanlagen im Innenbereich (Hallen, etc.) bei festen Kleingruppen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur von einer Person zeitgleich genutzt werden. Ferner wird die Anzahl der zeitgleich anwesenden Personen auf eine Person pro 20 qm Fläche begrenzt.

Wettkämpfe können stattfinden, Zuschauer sind nicht zugelassen.

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