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Sportbetrieb innen nur mit "3 G"

vom Do.Do..Aug.Aug..2021202120212021

Die 25. Corona Bekämpfungsverordnung trat am 23. August in Kraft und gilt bis zum 11. September. Gemäß dem Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder gilt auch für den Sportbereich in Rheinland-Pfalz die 3-G-Regel jedoch unabhängig von den Inzidenzen. Das bedeutetet, dass die entsprechenden Nachweise beim Training und Wettkampf im Innenbereich auch bei einer niedrigen Inzidenz erbracht werden müssen. Ab dem 23.08. gilt im Innenbereich die Testpflicht für Übungsleiter, die nicht geimpft oder genesen sind. Von der Testpflicht ausgenommen sind weiterhin Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre sowie NEU auch alle älteren Schülerinnen und Schüler, da sie regelmäßig in der Schule getestet werden. Wir freuen uns, dass der Sportbetrieb nach den Sommerferien fortgeführt werden kann.

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