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Corona-Regelungen ab 24.04.2021

vom So.So..Apr.Apr..2021202120212021

Leider ist nun auch noch der Gruppensport mit 10 Personen im Freien gemäß
der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung erstmals bis zum 23.05.2021 gestrichen, siehe 19. CoBeLVO und Begründung 19. CoBeLVO.

Bei einer Inzidenz unter 100 gilt gemäß Auszug aus der 19. CoBeLVO "Teil 5 Sport und Freizeit, § 10 Sport":
(1) Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport sind untersagt, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist. Abweichend von Satz 1 ist zulässig
1. die kontaktlose Ausübung von Individualsportarten im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten sowie gedeckten Sportanlagen, wenn die Ausübung einzeln oder in einer Gruppe, der der Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 2 Abs. 1 erlaubt ist, erfolgt oder
2. kontaktloses Training im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen, wenn das Training angeleitet wird und in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers erfolgt.

Auszug aus der Webseite der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz:
Im Bereich Sport bleiben Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport untersagt. Ausnahmen gelten lediglich für die kontaktlose Ausübung, wenn diese alleine oder in Gruppen von maximal fünf Personen aus höchstens zwei Hausständen erfolgen sowie im Freien bei Kindern unter 14 Jahren in Gruppen von maximal 20 Personen plus einem Trainer. Des Weiteren ist Sportausübung in geschlossenen Räumen erlaubt, wenn die in der Verordnung geregelte maximale Gruppengröße, ein Mindestabstand von drei Metern, die Pflicht zur Kontakterfassung, eine Testpflicht sowie die Gesamtteilnehmerzahl von maximal einer Person pro angefangenen 40 Quadratmetern Trainingsfläche eingehalten werden. Unter diesen Maßgaben können auch Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen öffnen. Auch hier gilt wie allgemein, dass ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 pro 100.000 Einwohnern an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes greifen. (Quelle)

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