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Aktuelle Regelungen für den Sportbereich in RLP

vom MoMo.MrzMrz.2021202120212021

Auszug aus der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) mit einer Geltungsdauer vom 08. bis 28.03.2021 

Training im Amateur- und Freizeitsport ist auf und in allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen nur im Freien wie folgt zulässig:

  • als kontaktfreies Training einzeln oder im Rahmen der Kontaktbeschränkungen. Das heißt, es dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt maximal fünf Personen zum Sporttreiben im Freien treffen. Kinder beider Hausstände bis einschließlich 14 Jahre werden hier nicht mitgezählt;
  • als kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebots;
  • als Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer.

Publikum ist nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.

Die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen hat unter Einhaltung von Hygienekonzepten zu erfolgen. Insbesondere die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen ist nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist erlaubt. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung für den Gruppensport.

Erste Trainings finden bereits unter verschärften Hygienemaßnahmen auf dem Sportplatz in Thomm statt. Der Osburger Sportplatz muss noch den aktuellen Grünarbeiten unterzogen werden, bevor es auch dort wieder losgehen kann.

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