Auszug aus der 17. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) mit einer Geltungsdauer vom 08. bis 28.03.2021
Training im Amateur- und Freizeitsport ist auf und in allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen nur im Freien wie folgt zulässig:
Publikum ist nicht zugelassen; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger.
Die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen hat unter Einhaltung von Hygienekonzepten zu erfolgen. Insbesondere die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen ist nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist erlaubt. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung für den Gruppensport.
Erste Trainings finden bereits unter verschärften Hygienemaßnahmen auf dem Sportplatz in Thomm statt. Der Osburger Sportplatz muss noch den aktuellen Grünarbeiten unterzogen werden, bevor es auch dort wieder losgehen kann.