Im Innenbereich gilt die 2G-Regel, damit können nicht geimpfte oder genesene Personen nicht mehr am Sportbetrieb im Innenbereich teilnehmen.
Ausnahmen gelten aber für den Kinder- und Jugendbereich:
Die bis einschließlich 11 Jährigen sind weiterhin den Geimpften und Genesenen gleichgestellt.
Kinder und Jugendliche von 12 bis einschließlich 17 Jahre können mit einem tagesaktuellen negativen Test am Sportbetrieb teilnehmen. Die Testung in der Schule ist hier allerdings nicht mehr ausreichend.
Die Kinder und Jugendlichen benötigen einen Test aus dem Testcenter, alternativ kann in diesem Altersbereich auch ein kontrollierter Selbsttest vor Ort vorgenommen werden (siehe 28. CoBeLVO).
Auszug Internetseite Sportbund Rheinland