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Sport für Geimpfte

vom DiDi.MaiMai.2021202120212021

Bei den Beschränkungen zur Sportausübung im Rahmen der Corona Bekämpfungsverordnung zählen die vollständig Geimpften und Genesenen nicht mit. Diese Personen können zusätzlich am Sportbetrieb teilnehmen und sind von der Personenbeschränkungen ausgenommen. Der entsprechende Nachweis ist dem betreuenden Übungsleiter von den betreffenden Personen vorzulegen.

Bildquelle: www.pixabay.de

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