Aus den Beschlüssen der Bundesregierung vom 03.03.2021:
ab 08.03. | Inzidenz unter 50 |
Außensport max. 10 Personen, kontaktfrei |
ab 08.03 | Inzidenz zwischen 50 und 100 | Individualsport außen, max. 5 Personen aus zwei Haushalten (bzw. max. 20 Kinder) |
ab 22.03 | Inzidenz unter 100 |
kontaktfreier Innensport, Kontaktsport außen |
ab 05.04. | Inzidenz unter 50 |
Kontaktsport innen |
ab 05.04. | Inzidenz zwischen 50 und 100 | kontaktfreier Innensport und Kontaktsport außen (kein Test erforderlich) |
Die Umsetzung ist jedoch für uns als Sportverein nur möglich, wenn die Träger der Sportstätten diese zur Nutzung freigeben.